Sämtliche Dienstleistungen von Lambertucci – Personal Training unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.
§ 1 Allgemeines
Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von Lambertucci – Personal Training eine Stunde. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Zur seriösen Vorausplanung bitte jeweils die Stundenanfragen mindestens eine Woche im Voraus mitteilen. Ich bitte Sie, pünktlich zu erscheinen, um ein effizientes und effektives Training zur Erreichung Ihrer individuellen Zielsetzungen garantieren zu können.
§ 2 Zahlungsbedingungen und Preise
Einzelsessions werden am jeweiligen Trainingstag Bar bezahlt. Bei Abonnementen wird der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MWSt. Nicht im Preis inbegriffen sind eventuelle Anreisekosten und Mieten von Örtlichkeiten wie zum Beispiel Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen und Sporthallen. Sämtliche Absagen müssen mindestens 36 Stunden vorher gemeldet werden, ansonsten wird der vollständige Betrag fällig – Krankheit und Unfall ausgeschlossen.
§ 3 Kundenanalyse
Die Kundenanalyse mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen ist vor dem ersten Training auszufüllen und obligatorisch für alle. Je mehr persönliche Informationen ich von Ihnen habe, desto individueller, effizienter und effektiver kann das Training gestaltet werden. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
§ 4 Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
§ 5 Vertragsabschluss
Der Vertrag wir mit dem gegenseitigen Unterzeichnungen rechtskräftig und die AGB von Lambertucci – Personal Training werden dadurch anerkannt. Beim Kinderfitness ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters obligatorisch.
§ 6 Rücktritt
Kann ein Abonnement nicht mehr benutzt werden (Krankheit, Unfall, …), erfolgt keine Zurückzahlung. Es besteht die Möglichkeit, die bezahlten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu beziehen oder diese an eine andere Person zu übertragen.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von Lambertucci – Personal Training. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.